Informationen
Nach den in allen Bundesländern geltenden Fischereigesetzen und Fischereiordnungen dürfen nur Angler mit nachgewiesener Sportfischerprüfung allein in den Gewässern angeln. Voraussetzung ist einer dieser Nachweise:
- Sportfischerpass des DAFV oder VDSF
- Jahresfischereischein
- Bescheinigung über bestandene Sportfischerprüfung
Nach Vorlage eines gültigen Nachweises erhalten Sie einen Gast-Fischereierlaubnisschein. Der Fischereierlaubnisschein berechtigt in der Ilmenau in der Gemarkung von Bad Bevensen von der unteren Flussgemarkungsgrenze Klein Bünstorf bis zur Göhrdebrücke in Bad Bevensen zu angeln. Die Ilmenau im Kurgebiet darf nicht befischt werden.
Die Angelsaison geht vom 2. Mai bis 31. Oktober.
Preise |
Tages-Fischereierlaubnisschein | 10 Euro |
Wochen-Fischereierlaubnisschein | 30 Euro |
Monats-Fischereierlaubnisschein | 50 Euro |
Auch für den Bereich von der Göhrdebrücke bis zur Wiesenbrücke können Inhaber der Gästekarte eine Angelerlaubnis erhalten. Von der Göhrdebrücke bis zur Kläranlage ist die Ilmenau beidseitig beangelbar. Ab der Kläranlage bis zur Wiesenbrücke darf die Ilmenau nur auf der linken Uferseite beangelt werden.
Preise
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Tages-Fischereierlaubnisschein für Inhaber der Gästekarte | 10 Euro |
Wochen-Fischereierlaubnisschein für Inhaber der Gästekarte | 26 Euro |
Zugelassene Fanggeräte: Handangeln, nach den geltenden Vorschriften.
Angelkarten für den Elbe-Seitenkanal erhalten Sie gegen Nachweis der Fischerprüfung sowie Personalausweis oder Führerschein.
Preise
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Saison-/Jahreskarte (nur für AVN/ASV HH Mitglieder) | 25 Euro |
Wochenkarte (AVN/ASV HH Mitglieder) | 20 Euro |
Wochenkarte Gastangler | 25 Euro |
24 Stunden Karte (AVN/ASV HH Mitglieder) | 10 Euro |
24 Stunden Karte Gastangler | 15 Euro |
Je Ticket zzgl. 3 Euro Servicegebühr. |